Inklusive Beschulung (IB)
Für Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung kommt sowohl die Beschulung an einer entsprechenden Förderschule als auch im inklusiven Unterricht an der allg. Schule in Betracht.
Der Elternwunsch wird dabei vorrangig berücksichtigt.
Bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden die Schüler*innen anhand ihrer individuell erstellten Förderpläne beschult.
Bei den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung werden die Schüler*innen lernzieldifferent unterrichtet; alle anderen Förderschwerpunkte werden entsprechend des jeweiligen Bildungsgangs beschult (ggf. mit Nachteilsausgleich).