Inklusive Beschulung (IB)
Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung kommt sowohl die Beschulung im inklusiven Unterricht an der allg. Schule als auch an einer entsprechenden Förderschule in Betracht.
Der Elternwunsch wird dabei vorrangig berücksichtigt.
Bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden die Schülerinnen und Schüler anhand ihrer individuell erstellten Förderpläne beschult.
Bei den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler lernzieldifferent unterrichtet; alle anderen Förderschwerpunkte werden entsprechend des jeweiligen Bildungsgangs beschult (ggf. mit Nachteilsausgleich).
