Vorbeugende Maßnahmen

Vorbeugende Maßnahmen (VM)

Sind die individuellen Fördermöglichkeiten nach Förderplanung der Regelschule ausgeschöpft, wendet sich die allg. Schule mit einem Beratungsantrag an das rBFZ. Aufgrund der darin formulierten Fragestellung beginnen die Förderschullehrkräfte den Beratungsprozess, immer in Kooperation mit der allg. Schule.

Benötigt eine Schülerin/ein Schüler darüber hinaus zusätzliche und besondere Förderung, kann im Rahmen eines Förderausschusses über die Empfehlung eines Förderschwerpunkts beraten und abgestimmt werden.